Steuerberatung für Ihr Unternehmen

Finanzbuchführung, Jahresabschlüsse und Lohnbuchführung für Ihre Firma. 
Baulohnabrechnungen für Bau- und Handwerk. 

Zufriedene Mandanten
0
Jahre Berufserfahrung
0
Baulohnabrechnungen
0 +

Sie machen das, was Sie lieben.
Wir machen das, was wir lieben- Ihre Steuern.
(Geschäftsführer: Inan Özogul)

Wir sind steuerberatend ausschließlich für Unternehmensmandanten tätig. Wir unterstützen Sie bei der Gründung, der Führung und der Entwicklung Ihres Unternehmens. Unabhängig davon ob Sie gerade erst klein anfangen und gründen oder bereits ein erfolgeiches Unternehmen haben. Unsere Stärken sind gute Kommunikation, schnelle Reaktion und ein unkomplizierter Ablauf. Wir sind stark bei der Beratung und Unterstützung von Bau- und Handwerksfirmen, sowie Speditionen und Gebäudereinigern.  Sprechen Sie uns an. Sie können bei uns auch sofort selbst online einen Termin eintragen. Siehe oben. 

Beispielfälle aus der Praxis:

Firma (S) Schnell-Glasfaserbau GmbH aus Dortmund hat im Jahr 2024 einen hohen Gewinn erwirtschaftet. Im Jahresabschlussgespräch will der Geschäftsführer wissen, ob er noch eine noch unbezahlte Rechnung aus dem Vorjahr gewinnmindernd einreichen kann?

Antwort: auch unbezahlte Rechnungen können bei einem Bilanzierer zu einer Betriebsausgabe führen. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann diese Rechnung bezahlt werden. Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zu der Einnahme- Überschussrechnung. Sogar wenn die Rechnung erst 2 Jahre später ausgeglichen wird, kann die Ausgabe im Jahre 2024 angesetzt werden.

Antwort:

Für die Absetzbarkeit einer Leistung ist das Leistungsdatum entscheidend. Wenn in der Rechnung das Vorjahr als Leistungszeitraum für Subunternehmerleistungen aufgeführt wird, kommt es nicht auf das Rechnungsdatum an. Die Rechnung kann daher in 2024 gewinnmindernd abgesetzt werden.

Antwort:

Die Ausgaben die im Jahre 2025 entstehen, können im Vorjahr berücksichtigt werden. Hierfür bucht man eine Rückstellungsposition in den Jahresabschluss. Die Nachbesserung arbeiten betreffen schließlich das (Leistungs-) Jahr 2024.

Wir ändern den Steuerbescheid nachträglich durch ein Einspruchsverfahren oder einen einfachen Änderungsantrag und setzen den Gewinn entsprechend herunter.

Für neu gegründete Unternehmen ist das oftmals die schwierigste Phase der Exitenzgründung. Nachzahlungen für 2 Jahre und Anpassung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr brechen vielen -insbesondere kleineren Unternehmern- das Genick. Dabei ist der erwartete oder tatsächliche Gewinn nicht mehr so hoch, wie beispielsweise im ersten Jahr. Wir stellen z.B. einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und Nachzahlungen, unter Darlegung der Gewinnerwartungen.

Ja, in den allermeisten Fällen, ist das möglich. Wir können Ihre Firma freigegeben bekommen, damit Sie frei darüber verfügen und wirtschaften können. Die Abtretung des pfändbaren Einkommens betrifft nur den Lohn als Arbeitnehmer und nicht die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit.

Eine GmbH hat Vorteile und Nachteile. Die Nachteile sind höherer Verwaltungsaufwand, höhere Kosten bei den kontoführenden Banken, Bilanzierungspflicht und damit höherer Aufwand für die Steuerberatung.

Die Vorteile sind: ein professionelleres Erscheinungsbild, mehr Vertrauten bei Kunden und Auftraggebern- damit einhergehend oft mehr Aufträge (!) bessere Möglichkeiten den Gewinn zu verteilen und steuern zu sparen. Mehr Möglichkeiten Investitionsabzugsbeträge und Rücklagen zu bilden. Alle Wirtschaftsgüter wie auch PKW´s  sind beispielsweise immer Betriebsvermögen. Aus diesem Grund können bei juristischen Personen hierfür Investitionsabzugsbeträge gebildet werden.

Wenn Sie beispielsweise nur eigenes Vermögen über eine GmbH verwalten wollen,-wie Immobilienvermögen- kann sich die Steuerbelastung um die Hälfte reduziert werden. Sie zahlen dann keine Gewerbesteuer mehr und landen bei  nur 15 Prozent Steuerbelastung.

Welche weiteren Themen sind für Sie als Unternehmer noch wichtig?

Wichtige Themen in der Praxis:

  • Was kann ich alles absetzten?
  • Was prüft das Finanzamt besonders gern?
  • Wie vermeide ich am besten Betriebsprüfungen?
  • Wie verhalte ich mich bei Betriebsprüfungen?
  • KI- gestützte Buchhaltung
  • Arbeitsgeberabgaben
  • Mit Sachbezügen und Benefits steuern sparen
  • Rücklagen bilden
  • Digitale Buchhaltung (Lexoffice, SevDesk, Datev, Plancraft..)
Nach oben scrollen