Steuerberatung für Ihr Unternehmen

Finanzbuchführung, Jahresabschlüsse und Lohnbuchführung für Ihre Firma.  Baulohnabrechnungen für Bau- und Handwerk. 

 

Zufriedene Mandanten
0
Jahre Berufserfahrung
0
Baulohnabrechnungen
0 +

Fragen und Antworten

Wir vertreten und betreuen viele kleine bis mittelständische Unternehmen. 

Privatpersonen die kein Unternehmen haben, bzw. nicht mit diesem Unternehmen in der Steuerberatung bei uns sind, vertreten wir nicht. Das bedeutet, wir machen keine Einkommenssteuererklärungen oder andere Steuererklärungen für Privatpersonen. Lediglich wenn neben der übrigen betrieblichen Erklärungen auch eine private Einkommenssteuererklärung erstellt werden soll, wird das von uns selbstverständlich mit übernommen. Darüber hinaus übernehmen wir keine reinen Online-Händler und nebenberuflich selbständige  Unternehmen.

Wir rechnen nach der Steuerberatertabelle und nach Gegenstandswerten ab. Angesetzt werden die Mittelwerte. Das bildet auch am besten den Zeitaufwand ab, der für die Tätigkeit anfällt, so dass weder die eine noch die andere Seite benachteiligt oder bevorteilt ist. 

Wir haben Unternehmer aus verschiedenen Branchen. Viele aus dem Handwerk, wie Maler und Fliesenleger. Der überwiegende Anteil unserer Mandanten kommt aus dem Bausektor; Hoch-/Tiefbau und Glasfaserbau. Darüber hinaus vertreten wir auch viele Gebäudereinigungsfirmen und Speditionen.

An Werktagen ja! An diesen Tagen können wir auch die Sofortmeldungen für Sie übernehmen. An den übrigen Tagen wie den Wochenenden und Feiertagen können Sie sich einen eigenen Online Zugang anlegen lassen und selbst eine Sofortmeldung raussenden. Sprechen Sie uns darauf an, wir helfen Ihnen bei der Einrichtung.

Viele Unternehmer möchten Ihre Unterlagen nicht in klassischer Weise  und in Papierform übersenden bzw. den Papieraufwand möglichst reduzieren. Für diese Zwecke gibt es neben der Möglichkeit die Kontoauszüge in digitaler Form von Ihrer Bank direkt übermittelt zu bekommen, auch die Möglichkeit Ihre Belege in unsere Cloud hochzuladen. Wir  müssen diese dort nur noch abrufen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Rechnungen und Quittungen gescannt oder abfotografiert werden. Die Unterlagen müssen jedenfalls in PDF-Format vorliegen. 

Ja, entweder sofort, oder spätestens nach zwei Werktagen.  Am besten und einfachsten ist die telefonische Vereinbarung oder eine Anfrage per Mail.

Wir beraten lebensnah, klar und verständlich aus jahrelanger Erfahrung. Wir erstellen schnell und präzise Lohnabrechnungen auf Stundenbasis wie Baulohnabrechnungen. Juristische Probleme werden von uns darüber hinaus auch in den meisten Fällen gelöst, ohne das fremde dritte involviert werden müssen. Die Mehrsprachigkeit vom Berater und auch von einigen Mitarbeitern, hilft Barrieren zu überwinden.

Diese Mandanten erhalten von uns eine Excel-Liste,  die bezüglich der Mieteinnahmen und Ausgaben jedes Jahr ausgefüllt werden müssten. Dokumente oder Nachweise werden erst einmal nicht angefordert. Auf der Grundlage können dann die Erklärungen erstellt werden.

Beispielfälle aus der Praxis:

Firma (S) Schnell-Glasfaserbau GmbH aus Dortmund hat im Jahr 2024 einen hohen Gewinn erwirtschaftet. Im Jahresabschlussgespräch will der Geschäftsführer wissen, ob er noch eine noch unbezahlte Rechnung aus dem Vorjahr gewinnmindernd einreichen kann?

Antwort: auch unbezahlte Rechnungen können bei einem Bilanzierer zu einer Betriebsausgabe führen. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann diese Rechnung bezahlt werden. Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zu der Einnahme- Überschussrechnung. Sogar wenn die Rechnung erst 2 Jahre später ausgeglichen wird, kann die Ausgabe im Jahre 2024 angesetzt werden.

Antwort:

Für die Absetzbarkeit einer Leistung ist das Leistungsdatum entscheidend. Wenn in der Rechnung das Vorjahr als Leistungszeitraum für Subunternehmerleistungen aufgeführt wird, kommt es nicht auf das Rechnungsdatum an. Die Rechnung kann daher in 2024 gewinnmindernd abgesetzt werden.

Antwort:

Die Ausgaben die im Jahre 2025 entstehen, können im Vorjahr berücksichtigt werden. Hierfür bucht man eine Rückstellungsposition in den Jahresabschluss. Die Nachbesserung arbeiten betreffen schließlich das (Leistungs-) Jahr 2024.

Wir ändern den Steuerbescheid nachträglich durch ein Einspruchsverfahren oder einen einfachen Änderungsantrag und setzen den Gewinn entsprechend herunter.

Für neu gegründete Unternehmen ist das oftmals die schwierigste Phase der Exitenzgründung. Nachzahlungen für 2 Jahre und Anpassung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr brechen vielen -insbesondere kleineren Unternehmern- das Genick. Dabei ist der erwartete oder tatsächliche Gewinn nicht mehr so hoch, wie beispielsweise im ersten Jahr. Wir stellen z.B. einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und Nachzahlungen, unter Darlegung der Gewinnerwartungen.

Ja, in den allermeisten Fällen, ist das möglich. Wir können Ihre Firma freigegeben bekommen, damit Sie frei darüber verfügen und wirtschaften können. Die Abtretung des pfändbaren Einkommens betrifft nur den Lohn als Arbeitnehmer und nicht die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit.

Eine GmbH hat Vorteile und Nachteile. Die Nachteile sind höherer Verwaltungsaufwand, höhere Kosten bei den kontoführenden Banken, Bilanzierungspflicht und damit höherer Aufwand für die Steuerberatung.

Die Vorteile sind: ein professionelleres Erscheinungsbild, mehr Vertrauten bei Kunden und Auftraggebern- damit einhergehend oft mehr Aufträge (!) bessere Möglichkeiten den Gewinn zu verteilen und steuern zu sparen. Mehr Möglichkeiten Investitionsabzugsbeträge und Rücklagen zu bilden. Alle Wirtschaftsgüter wie auch PKW´s  sind beispielsweise immer Betriebsvermögen. Aus diesem Grund können bei juristischen Personen hierfür Investitionsabzugsbeträge gebildet werden.

Wenn Sie beispielsweise nur eigenes Vermögen über eine GmbH verwalten wollen,-wie Immobilienvermögen- kann sich die Steuerbelastung um die Hälfte reduziert werden. Sie zahlen dann keine Gewerbesteuer mehr und landen bei  nur 15 Prozent Steuerbelastung.

Welche weiteren Themen sind für Sie als Unternehmer noch wichtig?

Wichtige Themen in der Praxis:

  • Was kann ich alles absetzten?
  • Was prüft das Finanzamt besonders gern?
  • Wie vermeide ich am besten Betriebsprüfungen?
  • Wie verhalte ich mich bei Betriebsprüfungen?
  • KI- gestützte Buchhaltung
  • Arbeitsgeberabgaben
  • Mit Sachbezügen und Benefits steuern sparen
  • Rücklagen bilden
  • Digitale Buchhaltung (Lexoffice, SevDesk, Datev, Plancraft..)

Welche weiteren Themen sind für Sie als Unternehmer noch wichtig?

Wichtige Themen in der Praxis:

  • Was kann ich alles absetzten?
  • Was prüft das Finanzamt besonders gern?
  • Wie vermeide ich am besten Betriebsprüfungen?
  • Wie verhalte ich mich bei Betriebsprüfungen?
  • KI- gestützte Buchhaltung
  • Arbeitsgeberabgaben
  • Mit Sachbezügen und Benefits steuern sparen
  • Rücklagen bilden
  • Digitale Buchhaltung (Lexoffice, SevDesk, Datev, Plancraft..)
Nach oben scrollen